Führerscheinfinanzierung
Starten statt warten
STARTHILFE wurde speziell für die Bedürfnisse von Fahrschülern entwickelt – vom VERLAG HEINRICH VOGEL (Fahren lernen Lehr- und Lernmittel) und der Credit Europe Bank N.V. in Frankfurt/Main.
STARTHILFE auf einen Blick:
Für jeden Fahrschüler das passende Finanzierungsmodell. Zu absolut konkurrenzfähigen Konditionen. Plus eine besonders einfache Vertragsabwicklung.
- Garantiert effektiver Jahreszins 9,95 % p.a. (Sollzinssatz 9,52% p.a.)
- Wunschbeträge von 500 € bis 3.000 €
- Laufzeiten von 12 bis 60 Monaten
- Keine Bearbeitungsgebühr
- Ein oder zwei Kreditnehmer möglich
- Einfache Abwicklung über die Fahrschule
Die Vorteile von STARTHILFE
- STARTHILFE gibt’s genau da, wo du auch den Führerschein bekommst: in deiner Fahrschule.
- Die Abwicklung ist einfach und die für einen Kreditvertrag üblichen Formalitäten sind schnell erledigt. Du benötigst nur Kopien deines Personalausweises und deiner EC-Karte.
- Mit STARTHILFE bestimmst du durch die Ratenhöhe und die Laufzeit, wie viel du pro Monat für den Führerschein ausgeben möchtest und weißt gleich, wie viel Geld du für andere Dinge übrig hast!
- Alle Kosten für den Führerschein von Anfang an bezahlt. Du musst dich nicht von Fahrstunde zu Fahrstunde hangeln, sondern kommst schnell und direkt zum Ziel Führerschein.
- Du suchst jemanden, der dich beim Führerschein unterstützt? Mit STARTHILFE könnten deine Chancen steigen. Denn STARTHILFE kann auch ein Familienmitglied, ein Freund oder Bekannter für dich beantragen.
Wie funktioniert die Führerscheinfinanzierung?
Für STARTHILFE müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Nicht alle, die den Führerschein mit STARTHILFE finanzieren möchten, erfüllen die Voraussetzungen als Kreditnehmer. Deshalb gibt es STARTHILFE nicht nur für einen, sondern auch für zwei Kreditnehmer.
Du bist bereits 18? Wenn du die Voraussetzungen für STARTHILFE nicht vollständig erfüllst (du bist z.B. Schüler, Auszubildender, Student oder momentan ohne Job), kannst du dir einen STARTHILFE Partner als weiteren Kreditnehmer suchen. Das kann ein Verwandter, ein Freund oder auch Bekannter sein. In diesem Fall bist du im Kreditantrag automatisch der zweite Kreditnehmer.
Du bist noch keine 18? Dann muss eine andere Person (z. B. dein Vater) den Kreditantrag für dich stellen. Wenn diese Person nicht die Voraussetzungen aus dem Quick-Check erfüllt, benötigen wir für die Beantragung noch einen zweiten Kreditnehmer, der die Voraussetzungen erfüllt.
STARTHILFE Quick-Check
- Du musst entweder alleine folgende 6 Kriterien erfüllen oder du brauchst einen Kreditnehmer, der an deiner Stelle alle 6 Kriterien erfüllt:
- Mindestens 18, höchstens 69 Jahre (Rückzahlung der letzten Kreditrate muss mit Erreichen des 75. Lebensjahres erfolgt sein)
- Regelmäßiges monatliches Netto-Einkommen aus Lohn/Gehalt/Rente(1) über 850 € (Wird der Kredit zu zweit beantragt, muss mindestens einer der Kreditnehmer mtl. 850 €, gemeinsam mind. 1000 € Nettoeinkommen beziehen.)
- Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis(2) seit mindestens sechs Monaten
- Wohnsitz in Deutschland
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis
- Kein negativer SCHUFA-Eintrag(3) (Hast du als Fahrschüler eine negative SCHUFA, ist ein Kredit grundsätzlich nicht möglich – auch nicht über einen anderen Kreditnehmer.)
Voraussetzungen erfüllt? So einfach läuft’s!
- STARTHILFE Faxantrag stellen
- Antrag in der Fahrschule holen
- Antrag vollständig ausfüllen
- Antrag in Ruhe mit dem Fahrlehrer durchgehen Diesen Antrag faxt die Fahrschule zur Überprüfung an die STARTHILFE-Serviceabteilung – du hast also kurz Pause – bis der Faxantrag genehmigt ist. Wird der Antrag genehmigt, erhält deine Fahrschule die Kreditunterlagen und händigt sie dir aus.
- Vereinbare mit deiner Fahrschule einen Termin zur Unterschrift der Vertragsunterlagen in der Fahrschule. Hierzu sollten alle Kreditnehmer anwesend sein.
- In die Fahrschule mitzubringen sind: Gültige Ausweisdokumente und EC-Karte aller Kreditnehmer.
- STARTHILFE Kreditvertrag abschließen
- Vertrag nochmal gut durchlesen
- Alle Kreditnehmer unterschreiben den Vertrag an den gekennzeichneten Stellen
- Legitimationsprüfung: Da dich die Bank nicht persönlich kennt, bestätigt deine Fahrschule mit der Legitimationsprüfung, dass du auch die Person bist, die den Kreditantrag stellt. Stellst du den Antrag zu zweit, muss sich auch der zweite Kreditantragsteller von deiner Fahrschule „identifizieren“ lassen. Bei der Legitimationsprüfung kontrolliert die Fahrschule die Gültigkeit deiner Ausweisdokumente.
- Die Fahrschule schickt den unterschriebenen Kreditvertrag und alle notwendigen Unterlagen im Rückumschlag an die Credit Europe Bank N. V. Nachdem alle Kreditunterlagen (Vertragsunterlagen und erforderliche Kopien) vollständig und richtig eingegangen sind, überweist die Credit Europe Bank N. V. den STARTHILFE Kredit direkt an deine Fahrschule.
Monatsraten und Laufzeiten
Zzgl. Restschuldversicherung in Abhängigkeit von Kredithöhe und Laufzeit.
Konditionen Stand 12/2010 - Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Die zu zahlende monatliche Rate kann minimal von der angegebenen Ratenhöhe abweichen.
(1) Weihnachts-, Urlaubsgeld und Sonderzahlungen zählen nicht zum Netto-Einkommen. Einnahmen, die angerechnet werden können: Gesetzliche Rente, Erträge aus nebenberuflicher Tätigkeit, Mieteinnahmen (nicht aus Untermiete), Rentenzahlungen durch Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeits-/Behindertenrente. Nicht angerechnet werden: Staatliche Zuschüsse/Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld I und II (Hartz-IV), Kindergeld, Wohnzuschuss, Waisenrente, Bafög), Auszahlungen vom Sparbuch, Taschengeld oder andere freiwillige Zuwendungen von Familienangehörigen, Alimente.
(2) Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitnehmer in der Probezeit, Hausfrauen, Arbeitslose, Zivil- und Wehrdienstleistende, Selbstständige, Freiberufler brauchen einen STARTHILFE Partner als weiteren Kreditnehmer.
(3) SCHUFA ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. SCHUFA Mitglieder – Kredit gebende Unternehmen wie Kreditinstitute (z. B. Banken oder Kreditkartengesellschaften), Handels- und Dienstleistungsunternehmen (z. B. Mobilfunkanbieter oder Versandhäuser) – informieren die SCHUFA über Geschäftstransaktionen ihrer Kunden (z. B. Eröffnung eines Girokontos, Ausgabe einer Kreditkarte) und über eventuelle negative Zahlungserfahrungen mit ihren Kunden (z. B. Zahlungsverzug). Die SCHUFA verwaltet diese Kundeninformationen und gibt sie – bei berechtigtem Interesse (z. B. Kreditvergabe) und mit Zustimmung des Kunden (SCHUFA-Klausel) – an SCHUFA Mitglieder weiter.